Das Bankrecht ist ein Spezialgebiet, welches teilweise auf zivilrechtlichen Grundsätzen aufbaut, teilweise jedoch auch öffentlich rechtlich beeinflusst wird.
Insbesondere Verträge zwischen Banken und ihren Kunden gründen regelmäßig auf den einschlägigen zivilrechtlichen Regelungen, ergänzt durch ein zunehmendes Dickicht an allgemeinen Gechäftsbedingungen seitens der Banken. Diese sind immer wieder Gegenstand von Streitigkeiten zwischen Banken und ihren Kunden.
Banken sowie deren Kunden werden unterstützt bei der Prüfung von Verträgen sowie der Durchsetzbarkeit von möglichen Ansprüchen.