Für eine Erstberatung erheben wir eine Pauschale von 100,00 Euro. Diese wird selbstverständlich bei Mandatserteilung mit möglichen weiteren Kosten verrechnet.
Unsere Leistungen rechnen wir im Übrigen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
Nur in Ausnahmefällen vereinbaren wir mit Ihnen ein Zeithonorar, soweit dieses sachlich und nach dem Wert der Angelegenheit angemessen ist und keine Abrechnung nach der Gebührenordnung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Gleichzeitig können wir mit Ihnen aber auch ein der Bedeutung des Falles angemessenes Pauschalhonorar vereinbaren. Selbstverständlich erstellen wir vorab eine Abschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten.
Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung und ist der Versicherungsfall eingetreten, bemühen wir uns für Sie um die Deckungszusage und rechnen dann bei Ihrer Versicherung ab. Das gilt auch für die Erstberatung.
Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.